Nach derzeitigen Erkenntnissen und Aussagen einer Zeugin kam die Autofahrerin auf Höhe des Schweizerhofparks unmittelbar vor einem Fußgängerüberweg nach rechts von der Fahrbahn ab und prallte gegen einen Baum.
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“Allgemeine Regeln oder gar Verbote helfen uns in dieser Frage nicht weiter.”
Schlecht für den Baum, gut für alle nicht anwesenden Fußgänger.