Der neue Innenminister Alexander Dobrindt hat am 7. Mai 2025 die Bundespolizei angewiesen auch Schutzsuchenden bei Binnengrenzkontrollen die Einreise basierend auf § 18 Abs. 2 Nr. 1 AsylG zu verweigern (und diese in den jeweiligen angrenzenden Staat zurückzuweisen). Damit sind die bei Schutzsuchenden verpflichtend durchzuführenden Dublin-Verfahren für diese Personengruppe faktisch ausgesetzt. Davon ausgenommen sind nur „erkennbar vulnerable Personen“, die „weiterhin an die zuständigen Stellen oder Erstaufnahmeeinrichtung weitergeleitet werden.“ Diese Aussetzung des Dublin-Verfahrens an den deutschen Binnengrenzen ist evident rechtswidrig – also ein klarer Rechtsbruch.
[…]
Fazit
Die Weisung des Innenministers und die aktuelle Praxis der Zurückweisungen an den deutschen Binnengrenzen sind evident rechtswidrig. Es ist unter keinem europarechtlichen Gesichtspunkt denkbar, dass diese Weisung und die sich anschließende Praxis gestützt auf Art. 72 AEUV gerechtfertigt werden könnte.
[…]
Um Handlungsfähigkeit und Kontrolle zu signalisieren, gäbe es viele gute und richtige Wege. Als erster Schritt wäre angezeigt, wie dies etwa der Sachverständigenrat für Integration und Migration in seinem aktuellen Jahresgutachten fordert, die Krisenkommunikation und hyperaktive Gesetzgebung zu beenden. Dies würde den Behörden die Möglichkeit geben, sinnvolle Maßnahmen zu entwickeln und ein System aufzubauen, das nachhaltig und verlässlich funktioniert.
Mal abgesehen davon dass es moralisch komplett daneben ist, regt mich der Mist insbesondere auch deshalb auf, dass es mich in meiner Freiheit einschränkt und dass Steuergelder und Ressourcen für so einen quatsch verschwendet werden. Das ist einfach für alle scheiße.
Ich wohne an der dänischen Grenze und es ist deprimierend, dass man sich nicht mehr frei bewegen kann.
Für den Quatsch gibt’s auch ein Wort: Wahlwerbung