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Düsseldorf - In der Pause einen Joint auf der Büroterrasse rauchen? Das könnte bei einigen Kollegen auf wenig Begeisterung stoßen. Doch dank einer Ausweitung des Nichtraucherschutzes in der Arbeitsstättenverordnung müssen Beschäftigte das nicht länger hinnehmen.

Denn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben grundsätzlich das Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz, der jetzt eben auch frei von Cannabisdämpfen sein muss. Arbeitgeber sind verpflichtet, entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Nichtraucher zu ergreifen, etwa durch ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche beschränktes Rauchverbot. Diese Verbote dürfen laut dem Bund-Verlag jedoch nur im Einklang mit den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats verhängt werden.

Die Erweiterung der Arbeitsstättenverordnung zielt darauf ab, die Gesundheit von Nichtrauchern zu schützen, da auch passives Rauchen schädlich sein kann. Nichtraucher müssen das Rauchen von Cannabis am Arbeitsplatz nicht tolerieren und dürfen bei der Ausübung ihres Rechts auf einen rauchfreien Arbeitsplatz keine Nachteile erleiden, so der Bund-Verlag.

Ich für meinen Teil habe noch nie jemanden in der Nähe meines Arbeitsplatzes beim Konsum von Cannabis gesehen.

  • Ey ich frag doch nur@lemmy.world
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    22 days ago

    müssen Beschäftigte das nicht länger hinnehmen.

    Boa endlich ein Ende der Tyrannei! Immer überall an allen Eingängen und Raucherecken böswillige Kiffer die die Leute vernebeln wollen…

    Hihi und mein Chef hatte mir nach dem 1.4. gesagt ich soll ruhig mal auf Arbeit zwischendurch einen kiffen wenns mir hilft. Hab ich, hat es. Danke Chef!

    Aber ich geh natürlich n Stück weg, dahin wo die anderen aus dem Haus auch immer kiffen. Versteht sich doch von selbst dass ich einfach niemanden nerven will… das müsste man mir auch nicht verordnen, mein Chef könnte es mir dann auch einfach sagen