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So könnten beispielsweise für den Cannabiskonsum in Verbotszonen vor Schulen, Kindergärten, öffentlichen Sportplätzen oder vor öffentlichen Kinderspielplätzen Bußgelder in Höhe von bis zu 500 Euro verhängt werden.

Beim Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen drohten bis zu 1000 Euro Bußgeld.

Zuvor hatte die “Mitteldeutsche Zeitung” berichtet. Demnach reichen die Strafen bis zu einem Betrag von 30.000 Euro, etwa, wenn jemand für Anbauvereinigungen wirbt oder Sponsoring betreibt.

  • Chais@sh.itjust.works
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    21 days ago

    Alkoholismus, musst du wissen, hat in Deutschland Tradition. Das ist Leitkultur! Die Suffköppe am Bahnhof sind also aufrechte deutsche Staatsbürger die sich gut ins Stadtbild einfügen.
    /s