Ermittlungsbehörden sollen Verkehrsdaten einfacher speichern und auswerten können. Das steht im Gesetzentwurf zum Quick-Freeze-Verfahren, den wir veröffentlichen. Das Justizministerium will damit einen Punkt aus dem Koalitionsvertrag umsetzen - falls das Innenministerium seine Blockade aufgibt.
Frau Faeser könnte die VDS doch schonmal vortesten, indem all ihre Bewegungsdaten und digitalen Vorgänge und Gespräche präventiv schonmal allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt werden. Sagen wir annlasslos für drei Jahre. Wie wär’s, Feaser auf Überzeugung?