• SkavarSharraddas@gehirneimer.de
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    13 hours ago

    Wenn ich das recht verstanden habe, kann der Bundestag ein Verbotsverfahren einleiten, aber würde dazu vorher erst ein Gutachten in Auftrag geben das feststellen soll ob die AfD verfassungfeindlich genug ist dass das Verfahren auch Erfolg hat. Wenn nun schon ein Gutachten existiert welches das stichfest nachweist, dann kann (muss?) der Bundestag das Verbotsverfahren direkt einleiten.