Genauso kannst du bei der Lohnfortzahlung einen Tag wieder da sein, und wenn du dann wieder krank wirst, wird die Frist zurückgesetzt.
Nee, eben nicht.
Wird der Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, kann der Arbeitgeber die Erkrankungen zusammenrechnen. Und zwar, wenn
der Arbeitnehmer vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit nicht mindestens sechs Monate arbeitsfähig war oder
wenn seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von zwölf Monaten noch nicht abgelaufen ist.
Nee, eben nicht.
https://www.tk.de/firmenkunden/service/fachthemen/meldeverfahren-fachthemen/entgeltfortzahlung-vorerkrankungen-richtig-anrechnen-2112512?tkcm=ab