Das Gezerre um die Hausdurchsuchungen gegen den Freiburger Sender Radio Dreyeckland geht weiter. Jetzt hat das OLG Stuttgart eine Entscheidung des Landgerichts kassiert und sagt: Es war in Ordnung, dass Beamt*innen die Privatwohnung eines Redakteurs durchsucht haben.
Einfach ausgedrückt: Die Beamtinnen sollten laut OLG bei der Razzia unter anderem herausfinden, ob tatsächlich Redakteur Kienert den fraglichen Artikel mit der Verlinkung auf Linksunten Indymedia verfasst habe. Zur Einordnung: Dieser Artikel ist mit dem Kürzel „FK“ erschienen, das steht für Fabian Kienert. Und um zu bestätigen, dass tatsächlich Kienert hinter diesem Kürzel steckt, hatten die Beamtinnen also kein milderes Mittel gewählt, als die Wohnung des Journalisten zu durchsuchen.
Zu den anderen beiden Razzien – bei Geschäftsführer Reimann und in der Redaktion – hat das OLG laut Sprecherin keine weitere Entscheidung getroffen. Gegen diese Entscheidungen gebe es nach Strafprozessordnung kein weiteres Rechtsmittel, wie eine Sprecherin erklärt. Das heißt, hier gilt weiterhin die Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe, und die lautet: Das war rechtswidrig.
Der Streit um die Hausdurchsuchungen geschieht derweil unabhängig vom Strafverfahren gegen Redakteur Kienert. Dazu soll er sich voraussichtlich im Frühjahr 2024 vor dem Landgericht Karlsruhe verantworten.
Das hat doch schon wieder harte Pimmel-Vibes. Und damit wird es auch ziemlich deutlich, dass es hier um Einschüchterung und nicht um Aufklärung von vermeintlichen Straftaten gibt.
Das hat doch schon wieder harte Pimmel-Vibes. Und damit wird es auch ziemlich deutlich, dass es hier um Einschüchterung und nicht um Aufklärung von vermeintlichen Straftaten gibt.