Wer einfach die Namen von Webseiten in IP-Adressen übersetzt, ist nicht für Urheberrechtsverletzungen verantwortlich. Das Dresdner Oberlandesgericht hob ein früheres Urteil auf und erteilt Netzsperren eine Absage. Das schafft Rechtssicherheit für Internetdienste und stärkt die Informationsfreiheit.
Haben sie schon. Ich such gleich die Quelle.
https://www.heise.de/news/Landgericht-Hamburg-entscheidet-gegen-Quad9-im-Streit-mit-Sony-6280566.html
Warum das jetzt in Dresden weiter ging verstehe ich auch nicht ganz
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