Auf die Autobahn darf er mit dem kleinen Flitzer zwar nicht, schnell genug dafür wäre er aber allemal: Marcel Paul hat eine neue Bestmarke aufgestellt – und war dabei gleich doppelt so schnell wie vorgegeben.
Im Zweifelsfall bedeutet es auch einen Führerscheinentzug, wenn du mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug mit 148km/h über einen Radweg ballerst. Die StVO macht da keinen wirklichen Unterschied
Im Zweifelsfall bedeutet es auch einen Führerscheinentzug, wenn du mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug mit 148km/h über einen Radweg ballerst. Die StVO macht da keinen wirklichen Unterschied