• liblame@kbin.social
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    7
    ·
    5 months ago

    Das ist doch so dämlich… Das Bundesverfassungsgericht behandelt Fälle unseres Grundgesetzes und wenn ich mich noch richtig entsinne, können unsere Grundrechte nur vom Staat oder staatliche Stellen verletzt werden. Ansonsten gehts zum Bundesgerichtshof.

    Ich kann falsch liegen… Also bitte falls da jemand mehr darüber weiß korrigiert mich.

    • Int_not_found@feddit.de
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      8
      ·
      5 months ago

      Hier hat sich KuchenTV ja auch beschwert, dass das Gericht auf ein mündliches Verfahren setzt und so die für ihn zeitkritische Entscheidung verzögert. Es ging also hier um das Verhalten des Gerichts und nicht um den spezifischen Fall.

    • Muehe@lemmy.ml
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      5 months ago

      Das Bundesverfassungsgericht behandelt Fälle unseres Grundgesetzes und wenn ich mich noch richtig entsinne, können unsere Grundrechte nur vom Staat oder staatliche Stellen verletzt werden.

      Grundsätzlich (höhö) stimmt das, aber Grundrechte können durchaus eine sogenannte Drittwirkung zwischen privaten Parteien entfalten. So darf zum Beispiel dein Vermieter nicht jederzeit in deine Wohnung weil die von dem Grundrecht auf Privatsphäre geschützt ist, und jedes Gesetz und/oder Urteil welches das anders sehen würde wäre halt verfassungswidrig.

      https://de.wikipedia.org/wiki/Grundrechte_(Deutschland)#Drittwirkung_von_Grundrechten

      • liblame@kbin.social
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        2
        ·
        5 months ago

        Späte Antwort von mir aber danke für die Aufklärung. Bin ich wieder ein bisschen schlauer.