Borrmann beleidigte im August 2021 zwei Schwarze Frauen am Nachbartisch in einem Restaurant mehrfach mit dem N-Wort. Übereinstimmenden Zeugenaussagen zufolge schlug er später auf der Straße einer der Frauen ins Gesicht und biss ihr bei einem folgenden Gerangel in den Unterarm.
Das zuständige Gericht verurteilte ihn im Februar 2023 in erster Instanz wegen Körperverletzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe. Sowohl Borrmann als auch die Staatsanwaltschaft waren in Berufung gegangen, jeweils beschränkt auf die Rechtsfolgen. Die Berufungshauptverhandlung fand am 10. April 2024 vor dem Berliner Landgericht statt. Im Ergebnis hat das Landgericht die Berufung des Angeklagten verworfen. Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft hat das Landgericht den Angeklagten zu einer Gesamtgeldstrafe von 200 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt.
200 Tagessätze zu 50 €? Also 10.000 € Geldstrafe. Dafür dass er diie Frauen von sich aus beleidigt und attackiert, und dann auch noch verfolgt hat, scheint mir das reichlich milde. Warum gibt es bei solchen Hassverbrechen keine Haftstrafen? Naja, wenigstens zählt er jetzt als vorbestraft, aber das tut einer politischen Karriere in der AfD ja keinen Abbruch.