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So könnten beispielsweise für den Cannabiskonsum in Verbotszonen vor Schulen, Kindergärten, öffentlichen Sportplätzen oder vor öffentlichen Kinderspielplätzen Bußgelder in Höhe von bis zu 500 Euro verhängt werden.

Beim Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen drohten bis zu 1000 Euro Bußgeld.

Zuvor hatte die “Mitteldeutsche Zeitung” berichtet. Demnach reichen die Strafen bis zu einem Betrag von 30.000 Euro, etwa, wenn jemand für Anbauvereinigungen wirbt oder Sponsoring betreibt.

  • BruceTwarzen@lemm.ee
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    21 days ago

    Ja bitte. Ich verstehe den Absatz von: konsum in unmittelbarer nähe von kindern und jugendlichen nicht ganz. Ich meine wenn einer vor der schule rumhängt und kifft, ist ja klar. Aber was wenn man irgendwo auf einer parkbank einen joint raucht und dann kommen ein paar jugendliche auf scootern angefahren und hängen auch da rum. Muss man dann schnell weg rennen um keine straftat zu begehen? Ich sehe oft am bahnhof 6 bis 8 alkis die kaum mehr sitzen können und sich mehr oder weniger eine parkbank mit schulkindern teilen die auf den bus warten.

    • Ey ich frag doch nur@lemmy.world
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      edit-2
      21 days ago

      Naja die Alkis sind für die meisten schon an sich abschreckend genug da kommen wir Kiffer nicht mit xD

      Aber ja ich würd sagen weggehen ist angebracht wenn sich Kids neben dich hinchillen. Und ich will mich da eigentlich gar nicht mit Alkis vergleichen. Deren Fehler haben nichts mit mir zu tun. Und 2x falsch macht nu auch nicht gleich richtig.

      Und die Kids in Mitleidenschaft ziehen weil es anderswo an Regulierung fehlt?.. nein

    • Chais@sh.itjust.works
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      21 days ago

      Alkoholismus, musst du wissen, hat in Deutschland Tradition. Das ist Leitkultur! Die Suffköppe am Bahnhof sind also aufrechte deutsche Staatsbürger die sich gut ins Stadtbild einfügen.
      /s