Nicht wirklich. In den USA kann dein Arbeitgeber dich feuern, wenn du deine Tage aufgebrauchst hast und trotzdem krank bist.
Genauso kannst du bei der Lohnfortzahlung einen Tag wieder da sein, und wenn du dann wieder krank wirst, wird die Frist zurückgesetzt.
Arbeitgeber können auch krankheitsbedingt kündigen. Das setzt aber voraus, dass sie davon ausgehen müssen, dass der Arbeitnehmer weiter häufig wegen der Krankheit ausfallen wird, ihm ein Schaden dadurch entsteht, und das der AG keine anderen Mittel mehr zur Verfügung hat. D.h. in der Regel muss der AG ein betriebliches Wiedereingliederungsmanagement durchführen. Das alles gilt zumindest, wenn der AG unters Kündigungsschutzgesetz fällt. Bei kleinen AGs ist eine ordentliche Kündigung einfacher möglich.
Genauso kannst du bei der Lohnfortzahlung einen Tag wieder da sein, und wenn du dann wieder krank wirst, wird die Frist zurückgesetzt.
Nee, eben nicht.
Wird der Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, kann der Arbeitgeber die Erkrankungen zusammenrechnen. Und zwar, wenn
der Arbeitnehmer vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit nicht mindestens sechs Monate arbeitsfähig war oder
wenn seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von zwölf Monaten noch nicht abgelaufen ist.
Nicht wirklich. In den USA kann dein Arbeitgeber dich feuern, wenn du deine Tage aufgebrauchst hast und trotzdem krank bist.
Genauso kannst du bei der Lohnfortzahlung einen Tag wieder da sein, und wenn du dann wieder krank wirst, wird die Frist zurückgesetzt.
Arbeitgeber können auch krankheitsbedingt kündigen. Das setzt aber voraus, dass sie davon ausgehen müssen, dass der Arbeitnehmer weiter häufig wegen der Krankheit ausfallen wird, ihm ein Schaden dadurch entsteht, und das der AG keine anderen Mittel mehr zur Verfügung hat. D.h. in der Regel muss der AG ein betriebliches Wiedereingliederungsmanagement durchführen. Das alles gilt zumindest, wenn der AG unters Kündigungsschutzgesetz fällt. Bei kleinen AGs ist eine ordentliche Kündigung einfacher möglich.
Nee, eben nicht.
https://www.tk.de/firmenkunden/service/fachthemen/meldeverfahren-fachthemen/entgeltfortzahlung-vorerkrankungen-richtig-anrechnen-2112512?tkcm=ab