• Gollum@feddit.org
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      1 day ago

      Die Frau wurde mit Drogen betäubt, was für sich stehend schon eine Straftat ist und dann wurden sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen (siehe StGB § 177 Abs. 2 Nr. 1 ). Da ist unser aktuelles Gesetz ganz klar, wenn man jemanden betäubt um seine Hilflosigkeit auszunutzen, handelt man gegen den Willen der Person. Was dann eine Vergewaltigung ist.

      Aber mal abgesehen davon, dass der Fall Pelicot recht eindeutig sein dürfte, bleibt ja in beiden Fällen, sowohl bei nur ja heißt ja als auch nein heißt nein, dass am Ende Aussage gegen Aussage steht und die Unschuldsvermutung gilt. Viel gewinnen dürften Opfer hier also auch nicht.
      Andererseits lässt sich vermutlich einfacher ein Fall kreieren, fraglich ob das jetzt gut oder schlecht ist.

    • squaresinger@lemmy.world
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      24 hours ago

      Der Fall Pelicot war auch ohne ein “nur ja heißt ja”-Gesetz eindeutig Vergewaltigung, wie 51 Schuldsprüche klar belegen. So ein Gesetz hätte in diesem Fall genau nichts geändert.

      Wo es etwas ändert ist in unklaren Situationen wo ein eindeutiger Vorsatz nicht gegeben ist.

      So alla man hat Sex, es wurde kein im Nachhinein belegbares “Ja” gegeben und eine beteiligte Person bereut es am nächsten Tag.

      Da solche Gesetze üblicherweise nicht geschlechtsneutral geschrieben wird, erlaubt das einer Frau im Nachhinein selbst einvernehmlichem Sex in eine Vergewaltigung zu drehen.

      Siehe z.B. den Fall Assange, wo die beteiligte Frau bis heute sagt es war einvernehmlich. Sie wollte Assange im Nachhinein zu einem Geschlechtskrankheitentest zwingen, aber weil es Strafrecht ist und nicht Zivilrecht entscheidet die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft ob verfolgt wird oder nicht. Und die haben über den Kopf der beteiligten Frau hinweg entschieden, dass es eine Vergewaltigung war.

      Das wirklich Problematische hier ist die implizierte Beweislastumkehr. Man muss nicht mehr beweisen, dass ein Verbrechen begangen wurde, sondern dass man die Erlaubnis gehabt hat.

      Hier wird’s dann noch mal schwieriger, weil man z.B. keine Einwilligung geben kann, wenn gar nichts passiert ist. Falsche Vergewaltigungsanzeigen sind nicht selten, insbesondere wenn Beziehungen zu Ende gehen. Wenn der Sex also nie stadtgefunden hat, dann kann man auch kein “Ja” dazu vorlegen.