Mit großer Mehrheit hat das EU-Parlament die Einführung einer einheitlichen strafrechtlichen Definition von Vergewaltigung gefordert. Das klare Einverständnis für sexuelle Handlungen soll darin verankert werden. Von T. Spickhofen.
Nein heißt Nein das ist ganz klar, aber vor jeder sexuellen Wendung im Bett das explizite Einverständnis zu holen?
Das gilt ja dann für alle Beteiligten.
Nur ein notariell beglaubigter, genehmigter, gestempelter, unterschriebener und laminierter Beischlafbewilligungsantrag (Formulare kann man beim zuständigen Einwohnermeldeamt gegen Gebühr beantragen) in mindestens fünffacher Ausfertigung (mindestens 2 für die Beteiligten, dann noch 3 weitere für unabhängige Zeugen, die jeweils notariell beglaubigt unterschreiben müssen) ist gültig.
Ja zum Beispiel. Dann am besten noch im Betrunken Zustand, beide Parteien waren gar nicht Geschäftsfähig und die Unterschriften sind im Nachhinein ungültig. 🤡
Oder in Beziehung, bevor die Frau/Freundin morgens ihre Hand zu tief gleiten lassen darf, erst mal die Erlaubnis einholen, aber dann ist der vibe eh verloren, weil eigentlich will ich nur meine Ruhe und noch 5 min dösen und nicht reden.
Die Frau wurde mit Drogen betäubt, was für sich stehend schon eine Straftat ist und dann wurden sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen (siehe StGB § 177 Abs. 2 Nr. 1 ). Da ist unser aktuelles Gesetz ganz klar, wenn man jemanden betäubt um seine Hilflosigkeit auszunutzen, handelt man gegen den Willen der Person. Was dann eine Vergewaltigung ist.
Aber mal abgesehen davon, dass der Fall Pelicot recht eindeutig sein dürfte, bleibt ja in beiden Fällen, sowohl bei nur ja heißt ja als auch nein heißt nein, dass am Ende Aussage gegen Aussage steht und die Unschuldsvermutung gilt. Viel gewinnen dürften Opfer hier also auch nicht.
Andererseits lässt sich vermutlich einfacher ein Fall kreieren, fraglich ob das jetzt gut oder schlecht ist.
Der Fall Pelicot war auch ohne ein “nur ja heißt ja”-Gesetz eindeutig Vergewaltigung, wie 51 Schuldsprüche klar belegen. So ein Gesetz hätte in diesem Fall genau nichts geändert.
Wo es etwas ändert ist in unklaren Situationen wo ein eindeutiger Vorsatz nicht gegeben ist.
So alla man hat Sex, es wurde kein im Nachhinein belegbares “Ja” gegeben und eine beteiligte Person bereut es am nächsten Tag.
Da solche Gesetze üblicherweise nicht geschlechtsneutral geschrieben wird, erlaubt das einer Frau im Nachhinein selbst einvernehmlichem Sex in eine Vergewaltigung zu drehen.
Siehe z.B. den Fall Assange, wo die beteiligte Frau bis heute sagt es war einvernehmlich. Sie wollte Assange im Nachhinein zu einem Geschlechtskrankheitentest zwingen, aber weil es Strafrecht ist und nicht Zivilrecht entscheidet die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft ob verfolgt wird oder nicht. Und die haben über den Kopf der beteiligten Frau hinweg entschieden, dass es eine Vergewaltigung war.
Das wirklich Problematische hier ist die implizierte Beweislastumkehr. Man muss nicht mehr beweisen, dass ein Verbrechen begangen wurde, sondern dass man die Erlaubnis gehabt hat.
Hier wird’s dann noch mal schwieriger, weil man z.B. keine Einwilligung geben kann, wenn gar nichts passiert ist. Falsche Vergewaltigungsanzeigen sind nicht selten, insbesondere wenn Beziehungen zu Ende gehen. Wenn der Sex also nie stadtgefunden hat, dann kann man auch kein “Ja” dazu vorlegen.
Ich weiß ja nicht.
Nein heißt Nein das ist ganz klar, aber vor jeder sexuellen Wendung im Bett das explizite Einverständnis zu holen?
Das gilt ja dann für alle Beteiligten.
Wenn der One Night Stand erst mal die 50-seitigen Einverständniserklärung und Haftungsausschluss unterschreiben muss… /s?
Nur ein notariell beglaubigter, genehmigter, gestempelter, unterschriebener und laminierter Beischlafbewilligungsantrag (Formulare kann man beim zuständigen Einwohnermeldeamt gegen Gebühr beantragen) in mindestens fünffacher Ausfertigung (mindestens 2 für die Beteiligten, dann noch 3 weitere für unabhängige Zeugen, die jeweils notariell beglaubigt unterschreiben müssen) ist gültig.
Aber auch nur bis auf Widerruf, welcher formlos und mündlich passieren darf.
Ja zum Beispiel. Dann am besten noch im Betrunken Zustand, beide Parteien waren gar nicht Geschäftsfähig und die Unterschriften sind im Nachhinein ungültig. 🤡
Oder in Beziehung, bevor die Frau/Freundin morgens ihre Hand zu tief gleiten lassen darf, erst mal die Erlaubnis einholen, aber dann ist der vibe eh verloren, weil eigentlich will ich nur meine Ruhe und noch 5 min dösen und nicht reden.
Oder einfach wie Cookie Banner aber IRL:
Jetzt aber ein gaaanz großes
/s
War’s Quality Land oder Quality Land 2, wo dem Protagonisten genau das passiert?
Ich glaube nicht das 1er. Das hab ich gelesen und kommt mir nicht bekannt vor. Das 2er hab ich noch nicht gewusst dass draußen ist.
Der Mann ist doch heftig, wie viel der produziert. Der schläft auch nicht, oder?
Erschien im Oktober 2020. ;)
Es ist nebenbei der 1er. Direkt nach dem seine Freundin ihn verlässt und bevor er kiki kennenlernt
Vor >20 Jahren hat sich eine der Bastard Assistent from Hell (BAfH) Stories über genau die Zustände in Kalifornien lustig gemacht…
Wenn dein Gegenüber gar nicht nein sagen kann? Siehe den Fall Pelicot.
Die Frau wurde mit Drogen betäubt, was für sich stehend schon eine Straftat ist und dann wurden sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen (siehe StGB § 177 Abs. 2 Nr. 1 ). Da ist unser aktuelles Gesetz ganz klar, wenn man jemanden betäubt um seine Hilflosigkeit auszunutzen, handelt man gegen den Willen der Person. Was dann eine Vergewaltigung ist.
Aber mal abgesehen davon, dass der Fall Pelicot recht eindeutig sein dürfte, bleibt ja in beiden Fällen, sowohl bei nur ja heißt ja als auch nein heißt nein, dass am Ende Aussage gegen Aussage steht und die Unschuldsvermutung gilt. Viel gewinnen dürften Opfer hier also auch nicht.
Andererseits lässt sich vermutlich einfacher ein Fall kreieren, fraglich ob das jetzt gut oder schlecht ist.
Der Fall Pelicot war auch ohne ein “nur ja heißt ja”-Gesetz eindeutig Vergewaltigung, wie 51 Schuldsprüche klar belegen. So ein Gesetz hätte in diesem Fall genau nichts geändert.
Wo es etwas ändert ist in unklaren Situationen wo ein eindeutiger Vorsatz nicht gegeben ist.
So alla man hat Sex, es wurde kein im Nachhinein belegbares “Ja” gegeben und eine beteiligte Person bereut es am nächsten Tag.
Da solche Gesetze üblicherweise nicht geschlechtsneutral geschrieben wird, erlaubt das einer Frau im Nachhinein selbst einvernehmlichem Sex in eine Vergewaltigung zu drehen.
Siehe z.B. den Fall Assange, wo die beteiligte Frau bis heute sagt es war einvernehmlich. Sie wollte Assange im Nachhinein zu einem Geschlechtskrankheitentest zwingen, aber weil es Strafrecht ist und nicht Zivilrecht entscheidet die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft ob verfolgt wird oder nicht. Und die haben über den Kopf der beteiligten Frau hinweg entschieden, dass es eine Vergewaltigung war.
Das wirklich Problematische hier ist die implizierte Beweislastumkehr. Man muss nicht mehr beweisen, dass ein Verbrechen begangen wurde, sondern dass man die Erlaubnis gehabt hat.
Hier wird’s dann noch mal schwieriger, weil man z.B. keine Einwilligung geben kann, wenn gar nichts passiert ist. Falsche Vergewaltigungsanzeigen sind nicht selten, insbesondere wenn Beziehungen zu Ende gehen. Wenn der Sex also nie stadtgefunden hat, dann kann man auch kein “Ja” dazu vorlegen.
Ne, vorher einmal den Rahmen abstecken, was gewollt ist.